05.03.2026 –, V1
Seit 2025 ist die Inklusionsrichtlinie der EU verbindlich. Das heißt, dass u.a. smarte und IT-Produkte und elektronisch Dokumente, die von Dienstleistern für staatliche Kunden gebaut werden, diesen genügen müssen. Im Extremfall kann das zum Ausschluss von staatlichen Aufträgen führen. Dieser Vortrag beleuchtet die rechtlichen Auswirkungen und bringt Beispiele von guten und weniger guten Lösungen.
Die Inklusionsrichtline der EU (European Accessibility Act, EAA) und ähnliche Gesetze sowie deren Umsetzung in Deutschland wirken sich langsam auf die Privatindustrie aus, die an Produkten für den Öffentlichen Bereich arbeiten. Das beginnt bei der Sicherstellung, dass PDFs der PDF-UA (User Accessibility Richtlinie) entsprechen und endet nicht damit, dass alle Produkte, die letztendlich vom Steuerzahler bezahlt werden, von allen Menschen bedienbar sein müssen. die damit arbeiten müssen. Das sind z.B. Webseiten, Gebrauchsanweisungen, Geldscheine und -münzen, aber auch Produkte wie Handys, die von staatlichen Stellen genutzt werden. Auch der Privatsektor ist betroffen, wenn auch nicht so gravierend. Smarte Haushaltsgeräte, die nicht barrierefrei (oder -arm) sind, haben es zunehmen schwerer, da wir alle letztendlich davon profitieren, wenn Geräte leichter bedienbar werden.
Was kann tun kann, um derartige Probleme von vorneherein zu vermeiden, liegt nicht nur in der Art der Programmierung, sondern auch in der Herangehensweise an diese Thematik, und uns alle betrifft.
Dieser Vortrag beleuchtet die Hintergründe, Irrwege und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen dieser Richtlinie.
Softwareentwickler und -admninistrator im Unix-Bereich seit >30 Jahren mit Interessen in vielen Bereichen.